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Entwurf entschärft

Rot-Grün ändert Antidiskriminierungsgesetz


Berlin (dpa). SPD und Grüne haben den umstrittenen Entwurf ihres Antidiskriminierungsgesetzes in vielen Punkten überarbeitet. Dabei habe man alle berechtigten Einwände aufgegriffen. Die EU-Richtlinien würden eins zu eins umgesetzt, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Der rot-grüne Gesetzentwurf umfasst alle möglichen Benachteiligungen wegen Herkunft, Rasse, Geschlecht, des Alters, der sexuellen Identität, der Religion, Weltanschauung und Behinderung.
Bei der Überarbeitung wurde einer der strittigsten Paragrafen gestrichen, die Haftung für Dritte. Bisher hätten Arbeitgeber zur Entschädigung verpflichtet werden können, wenn Dritte einen ihrer Beschäftigten belästigen. Schadensersatzansprüche aus Benachteiligungen müssen jetzt innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. Damit will Rot-Grün vermeiden, durch umfassende Dokumentation mehr Bürokratie zu schaffen.
Die überarbeitete »Kirchenklausel« erlaubt den Kirchen, ihre Beschäftigten weiterhin unter Berücksichtigung ihrer Religionszugehörigkeit auszuwählen. Im Zivilrecht berücksichtigt der Gesetzentwurf Einwände von Wohnungsunternehmen. Bei der Vermietung von Wohnraum bleibt eine sozial ausgewogene Auswahl zulässig. Damit würden stabile Wohnquartiere geschaffen und erhalten. Versicherungen dürfen in ihren Verträgen weiter differenzieren. Voraussetzung ist, dass unterschiedliche Risiken statistisch sicher belegt werden.

Artikel vom 19.03.2005