Karlsruhe (ddp). Ärzte müssen Patienten auf schwere Nebenwirkungen von verordneten Medikamenten ausdrücklich hinweisen. Ansonsten könnten sie schadenersatzpflichtig werden, entschied der Bundesgerichtshof. Warnhinweise in der Packungsbeilage des Arzneimittels seien unter Umständen nicht ausreichend. Im dem Fall aus Mecklenburg-Vorpommern verlangt eine ehemalige Raucherin nach einem Schlaganfall Schadenersatz von ihrer Gynäkologin. Az: VI ZR 289/03