Detmold (WB). Vom 1. April an wird es einfacher, Verlosungen und Tombolen durchzuführen. Die bisherige Genehmigungspflicht entfällt dann. Es genügt, wenn der Veranstalter dem Ordnungsamt und dem Finanzamt mindestens zwei Wochen vor Beginn die wesentlichen Angaben mitteilt. Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt damit eine Möglichkeit des Lotteriestaatsvertrags aus und ermöglicht eine Entbürokratisierung. Gemeinnützige Organisationen sowie Jugendhilfen, Kirchengemeinde, Sportvereine und Feuerwehren bleibt durch diese Neuregelung viel Papierkram erspart. Voraussetzung ist, dass die Lotterie oder Tombola längstens drei Monaten dauert und mit einem Spielkapital von nicht mehr als 40 000 Euro durchgeführt wird. Der Reinertrag muss ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Wirtschaftliche Gründe sind nicht erlaubt.