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Stadt Versmold
Der BürgermeisterVersmold, den 14. 3. 2005
Betr.:
7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 - Oesterweg;
hier: Offenlegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund der §§ 2 ff. des Baugesetzbuches (BauGB), in der Neufassung vom 27. 8. 1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. 6. 2004 (BGBl. I S. 1359), hat die Stadtvertretung Versmold in der Sitzung am 24. 7. 2003 eine 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 - Oesterweg beschlossen. Wesentlicher Inhalt der Planänderung ist die Neufestsetzung von überbau-baren Grundstücksflächen für ein zwischen der Obernstraße und der Straße »Moosweg« gelegenes Grundstück, um dort eine ergänzende Wohnbebauung zu ermöglichen. Der Änderungsbereich ist im nachstehenden Planausschnitt in etwa umrandet und schraffiert gekennzeichnet. Die genauen Grenzen ergeben sich aus dem Bebauungsplan.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sind erfolgt.
Der Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 - Oesterweg mit Begründung liegt gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
29. 3. 2005 bis einschl. 2. 5. 2005
im Rathaus der Stadt Versmold, Münsterstraße 16, 33775 Versmold, Zimmer 203, während der Dienststunden
montags bis mittwochs von
donnerstags von
freitags von
8.00-12.30 Uhr und von 14.00-15.30 Uhr,
8.00-12.30 Uhr und von 14.00-18.00 Uhr,
8.00-12.30 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zum Änderungsentwurf Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass für dieses Bauleitplanverfahren gem. § 233 und § 244 der Überleitungsvorschriften für das neue Europarechtsanpassungsgesetz Bau weiterhin die Vorschriften des Baugesetzbuches in der alten Fassung Anwendung finden, weil dieses Bauleitplanverfahren förmlich noch vor dem 20. 7. 2004 eingeleitet worden ist.
gez. Thorsten Klute

Artikel vom 17.03.2005