17.03.2005
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Der Bürgermeister
Betr.:
7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 - Oesterweg;
hier: Offenlegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sind erfolgt.
Der Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 - Oesterweg mit Begründung liegt gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
29. 3. 2005 bis einschl. 2. 5. 2005
im Rathaus der Stadt Versmold, Münsterstraße 16, 33775 Versmold, Zimmer 203, während der Dienststunden
montags bis mittwochs von
donnerstags von
freitags von
8.00-12.30 Uhr und von 14.00-15.30 Uhr,
8.00-12.30 Uhr und von 14.00-18.00 Uhr,
8.00-12.30 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zum Änderungsentwurf Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass für dieses Bauleitplanverfahren gem. § 233 und § 244 der Überleitungsvorschriften für das neue Europarechtsanpassungsgesetz Bau weiterhin die Vorschriften des Baugesetzbuches in der alten Fassung Anwendung finden, weil dieses Bauleitplanverfahren förmlich noch vor dem 20. 7. 2004 eingeleitet worden ist.
Artikel vom 17.03.2005