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Entdeckerdrang versichern


Baustellen üben auf Kinder eine große Anziehungskraft aus. Das Schild »Betreten verboten« wird ignoriert, die Ermahnungen der Eltern sind vergessen. Bauherren sollten jedoch wissen, dass ein Verbotsschild sie nicht vor Haftungsansprüchen schützt. Eine Haftpflichtversicherung bewahrt zumindest vor finanziellen Folgen.

Artikel vom 25.03.2005