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Große Koalition
gegen Nachwahl

Ludwig-Vorschlag im Rat chancenlos

Von Michael Schläger
Bielefeld (WB). Die beiden großen Ratsfraktionen CDU und SPD wollen nicht dem Vorschlag des Ersten Beigeordneten Rainer Ludwig folgen, die Ratswahl im Bezirk 15 (Brackwede/Quelle) zu wiederholen. Ludwig hatte einem entsprechenden Vorschlag unterbreitet, nachdem aus dem Wahllokal 15.1 (Gesamtschule Brackwede) 104 Stimmzettel verloren gegangen und auch zur Nachzählung der Ratswahl nicht wieder aufzufinden waren.

»Wir sehen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachwahl als nicht erfüllt an«, sagte Montag Abend CDU-Fraktionschef Rainer Lux. Die bei der Nachzählung festgestellten Abweichungen hätten letztlich keine Auswirkung auf das Gesamtergebnis. So habe die FDP, die die Nachzählung gefordert habe, dadurch nur vier zusätzliche Stimmen erhalten.
Durch eine nochmalige Wahl werde im Wahlbezirk 15 letztlich das Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. September 2004 verfälscht, erklärte SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Clausen. Zwar seien Stimmzettel verloren gegangen, Zweifel am Auszählungsergebnis der Wahlhelfer aus dem Stimmlokal 15. 1 seien aber zu keinem Zeitpunkt erhoben worden. »Wir sind deshalb der Auffassung, dass es rechtlich nicht zwingend geboten ist, dort die Wahl zu wiederholen.«
Der FDP-Sprecher im Rat, Otto Sauer, hält den von Ludwig vorgeschlagenen Weg dagegen für »richtig und akzeptabel«. Sollte der Rat Ludwigs Vorschlag nicht folgen, würden sich die Liberalen weitere Schritte vorbehalten. Sie könnten Klage beim Verwaltungsgericht Minden einreichen.
Doch im Fall einer Nachwahl könnte auch die PDS Klage erwägen. Je nach Zählweise fehlen den Liberalen mindestens 21 Stimmen, um ihr Ziel, ein drittes Ratsmandat und Fraktionsstatus, zu erreichen. Würde sich das Ergebnis der PDS durch die Neuwahl im Wahlbezirks 15 dagegen verschlechtern, verlören sie möglicherweise ihr zweites Ratsmandat.
Ludwig hält es für unerlässlich, die Wiederholung der Wahl im Bezirk 15 anzuordnen, weil eine Neufeststellung des Ergebnisses durch die fehlenden Stimmzettel dort unmöglich sei, dies aber auf die Sitzverteilung Einfluss haben könnte. Der Erste Beigeordnete beruft sich auch auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, das eine Nachwahl dann für erforderlich hält, wenn »die Möglichkeit des Einflusses auf die Sitzverteilung nicht nur eine entfernt theoretische« ist.
Als frühest möglichen Nachwahltermin hatte Ludwig bereits am Freitag den Tag der Landtagswahl, Sonntag, 22. Mai, genannt. Um diesen Termin zu erreichen, müssten heute der Wahlprüfungsausschuss und am Donnerstag der Rat entsprechend entscheiden. Doch auch die kleinen Fraktionen, die Grünen und die BfB, lehnen die Nachwahl offenbar ab.

Artikel vom 15.03.2005