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DFB weist Ahlens Berufung zurück


Frankfurt/Main (dpa). Das Bundesgericht des Deutschen Fußball- Bundes hat die erste Spielwiederholung im deutschen Profi-Fußball vor dem Hintergrund krimineller Machenschaften bestätigt und sich dabei ebenfalls hauptsächlich auf die Aussagen von Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer gestützt. Die zweite Instanz wies den Einspruch des Zweitligisten LR Ahlen zurück, dessen 1:0-Sieg über Wacker Burghausen vom Sportgericht annulliert worden war. Das DFB-Bundesgericht sah die Manipulation der Partie durch Hoyzer ebenfalls als erwiesen an.
»Das Bundesgericht kommt zu der Feststellung, dass eine Manipulationsabsprache getroffen worden ist zwischen den Wettganoven einerseits und dem Schiedsrichter andererseits«, sagte der Bundesgerichtsvorsitzende Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach). Die Ahlener hatten allerdings angekündigt, im Falle des Scheiterns vor das DFB-Schiedsgericht oder notfalls vor den Internationalen Sportgerichtshof zu ziehen.
Der inzwischen wieder aus der Untersuchungshaft entlassene Ex-Bundesligaprofi Steffen Karl hat in seinem Geständnis den möglichen Drahtzieher im Fußball-Wettskandal belastet. Demnach sei Karl von dem Kroaten Ante S. aufgefordert worden, den Torhüter Georg Koch zu bestechen, damit dieser das Spiel zwischen Energie Cottbus gegen Jahn Regensburg manipuliert. Karl habe Koch angerufen und 15 000 bis 20 000 Euro dafür geboten.
Karl hat Ante S. Anfang 2004 in einer Diskothek kennengelernt. Später sollte Karl helfen, junge kroatische Nationalspieler in deutschen Vereinen unterzubringen. Dann sei er von Ante S. aufgefordert fordern, das Regionalliga-Spiel SC Paderborn gegen Chemnitzer FC (4:0) zu manipulieren. Dies habe er abgelehnt.

Artikel vom 16.03.2005