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Kontenabruf
»nicht heimlich«


Berlin (ddp.vwd). Der vom 1. April an mögliche Abruf der Daten von Privatkonten durch Finanzbehörden erfolgt laut Bundesfinanzministerium weder willkürlich noch heimlich. Betroffene würden in jedem Fall über einen durchgeführten Kontenabruf informiert, erklärte das Ministerium am Freitag in Berlin. Das geschehe auch, wenn sich durch den Abruf keine Abweichungen zu den Angaben des Betroffenen herausgestellt hätten.
Die Möglichkeit der Überprüfung eines Kontenabrufs durch Gerichte sei damit gewährleistet. Dies gelte sowohl für einen Kontenabruf für steuerliche als auch für andere Zwecke. Das Ministerium betont unter Hinweis auf eine Verwaltungsanweisung zum Kontenabruf, dass dieses Verfahren völlig mit dem Datenschutz vereinbar sei.

Artikel vom 12.03.2005