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Flugzeug entriegelt Autotüren


Von Karl Pickhardt
Paderborn (WB). Können startende oder landende Flugzeuge am Paderborner Flughafen geparkte Autos entriegeln? Diese Frage hat das Verwaltungsgericht Minden zu klären, weil ein Kfz-Meister (40) aus Hannover keine »Schließgebühren« bezahlen will. Während seines Urlaubs hatte die Paderborner Flughafenwache den Audi A 6 Avant des Handwerkers gleich zwei Mal im Abstand von 24 Stunden im videoüberwachten Parkbereich unverschlossen aufgefunden. Die Polizei ließ den Wagen zunächst über einen Fachbetrieb verriegeln. Einen Tag später sperrten Polizeibeamten den erneut unverschlossenen Audi selbst ab.
Der Kfz-Meister ist felsenfest davon überzeugt, seinen Wagen am Paderborner Flughafen abgeschlossen zu haben, zumal beim Entfernen Geräusche und Lichtsignale einen unverriegelten Audi dieser Fahrzeuggeneration anzeigten. Er weigert sich daher, eine »Schließgebühr« in Höhe von 115,54 Euro zu bezahlen. Die Kreispolizeibehörde Paderborn soll in diesem Rechtsstreit in einem Schreiben an den Hannoveraner Rechtsanwalt Martin Wode eingeräumt haben, dass möglicherweise geparkte Autos auf Impulse von Flugzeugen reagierten. Dies sei der Flughafenwache in Paderborn auch bekannt.
AZ: 11 K 528/04 - II

Artikel vom 12.03.2005