Rom (WB). Erstmals hat ein europäisches Gericht einen Tabakkonzern zur Zahlung einer Entschädigung an Hinterbliebenen eines Rauchers verurteilt. BAT Italia muss der Witwe und dem Sohn des an Lungenkrebs gestorbenen Mannes insgesamt 200 000 Euro zahlen. Die Tabak-Firma hat es dem römischen Berufungsgericht zufolge vor 1990 unterlassen, auf die Risiken des Rauchens hinzuweisen.