Brüssel (dpa). Hersteller von Cremes, Seifen, Sonnenschutzmitteln und Shampoos müssen von sofort an auf ihren Produkten deren Haltbarkeit angeben. Diese EU-Vorschrift gilt für Kosmetikprodukte mit einer Haltbarkeit von mehr als 30 Monaten. Außerdem müssen 26 Duft- und Zusatzstoffe benannt werden, die Allergien auslösen können. Bislang war nur die Angabe »Duftstoff« oder »Aroma« Pflicht.