12.03.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Creme und Seife
mit Verfallsdatum


Brüssel (dpa). Hersteller von Cremes, Seifen, Sonnenschutzmitteln und Shampoos müssen von sofort an auf ihren Produkten deren Haltbarkeit angeben. Diese EU-Vorschrift gilt für Kosmetikprodukte mit einer Haltbarkeit von mehr als 30 Monaten. Außerdem müssen 26 Duft- und Zusatzstoffe benannt werden, die Allergien auslösen können. Bislang war nur die Angabe »Duftstoff« oder »Aroma« Pflicht.

Artikel vom 12.03.2005