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Pilot trägt Verantwortung

Verkehrslandeplatz: Verbot mit einem »Ja, aber . . .«

Senne (pss). Auf dem Flugplatz Windelsbleiche dürfen zurzeit keine Flugzeuge starten oder landen, die die Rahmenbedingungen nach der EU-Richtlinie JAR OPS 1 nicht erfüllen.

Das sind Flugzeuge, die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen eingesetzt werden und für die die europäische Richtline Sicherheitszuschläge bei der Start- und Landebahnstreckenberechnung vorsieht.
Diese Antwort der Stadt Bielefeld erhielt jetzt Heinrich Christoph Rohde (Bündnis 90/Die Grünen) auf seine Anfrage in der Bezirksvertretung Senne.
In der schriftlich gegebenen Antwort heißt es dann weiter, dass die Benutzung der Start- und Landebahn auf dem Verkehrslandeplatz Windelsbleiche auf der Grundlage der aktuellen gültigen Genehmigung zum Betrieb des Verkehrslandeplatzes beruht.
Die Verantwortung für startende und landende Flugzeuge liege jedoch beim jeweiligen Flugzeugführer. Dieser habe darauf zu achten, dass die vom Flugplatzbetreiber angebotenen Start- und Landeeinrichtungen ausreichen, um sein Flugzeug nach den Regelungen des Luftverkehrsrechtes sicher zu landen und zu starten.
Weiter geht aus der Antwort hervor, dass trotz der geltenden europäischen Regelung Einfluss auf die Vorgaben genommen werden kann. So könne zum Beispiel das Start- oder Landegewicht des Flugzeuges reduziert werden, etwa durch weniger Fluggäste oder einer geringeren Treibstoffmenge. Dies würde Einfluss nehmen auf die nachzuweisende Start- oder Landestrecke.
Betont wird ferner, dass die Verantwortung für die Flughafen Bielefeld GmbH als Betreiber des Verkehrslandeplatzes auf die Betriebsbereitschaft der Einrichtungen des Flugplatzes. so wie sie im Luftfahrthandbuch veröffentlicht sind, begrenzt ist. Aus diesem Grunde sei auch nach Ablauf der Übergangszeit am 31. Dezember 2004 weder eine Änderung der Betriebsgenehmigung noch eine Ausnahmegenehmigung erforderlich gewesen.
Derzeit läuft noch - wie mehrfach berichtet - das Genehmigungsverfahren für eine Verlängerung der Start- und Landebahn zur Erfüllung der JAR OPS 1-Richtlinie und einer zusätzlichen Rollbahn bei der zuständigen Luftaufsichtbehörde, der Bezirksregierung Münster.

Artikel vom 12.03.2005