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Kommentar
Vorstandsbezüge

Wie die drei Affen


Die Krankenkassen mauern nicht nur, wenn es um niedrigere Beiträge für die Versicherten geht. Auch wenn die Vorstandsherren in den Glaspalästen ihr Gehalt offenlegen sollen, verhalten sie sich wie die drei Affen: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat mittlerweile 23 Klagen gegen Kassen angestrengt, die ihrer Pflicht, die Vorstandsbezüge bekannt zu geben, nicht nachkommen. Das ist glatter Rechtsbruch, denn die Offenlegungspflicht ist Bestandteil der Gesundheitsreform.
Kennen Sie den Unterschied zwischen dem Krankenkassenmanager und dem Empfänger von Arbeitslosengeld II? Während der Arbeitslose seine Hose so tief wie noch nie herunterlassen muss, wenn es um seine Besitzverhältnisse geht, beschwert sich der Funktionär darüber, sein Gehalt gehe niemanden etwas an. Das ist Heuchelei pur.
Seit Jahren beteuern AOK und Co, sie würden den Versicherten gern bessere Leistungen bieten, hätten sie nur genug Geld. Dann sorgt die Gesundheitsreform für mehr Einnahmen und prompt beklagt das BVA, bei mindestens drei Kassen seien die Managergehälter »deutlich überhöht«. Da drängt sich die Frage auf: Für wen, glauben die Kassen, sind sie eigentlich da? Dietmar Kemper

Artikel vom 14.03.2005