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Mörder versteckte sich in den Niederlanden

Zwei neue Strafverfahren gegen Manfred Hiltmann

Von Ernst-Wilhelm Pape
Bielefeld (WB). Der dreifache Mörder Manfred Hiltmann (45) hat seine Flucht aus dem offenen Strafvollzug als Kurzschlussreaktion bezeichnet. Er habe befürchtet, aufgrund illegaler Handygeschäfte wieder in den geschlossenen Vollzug zu kommen, sagte Hiltmann bei seiner erster Vernehmung durch die Justiz.
Kehrte freiwillig ins Gefängnis zurück: Manfred Hiltmann (45).

Wie bereits am Freitag berichtet, hatte sich Hiltmann nach zwölf Tagen Flucht Donnerstag gegen 17.30 Uhr den Behörden freiwillig gestellt. Er war zu Fuß zur Außenstelle Beckum der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bielefeld-Senne gekommen, hatte geklingelt und sich als Manfred Hiltmann vorgestellt.
Der zu lebenslanger Haft verurteilt Mörder war am 27. Februar 2005 von einem Ausgang nicht zur JVA Oelde zurückgekehrt. Seitdem war mit europäischem Haftbefehl nach ihm gefahndet worden.
Der Heimkehrer wurde noch am Donnerstagabend in einen gesicherten Haftraum der JVA Bielefeld-Senne verlegt. Aufgrund seiner Flucht habe sich Hiltmann für den offenen Strafvollzug als ungeeignet erwiesen, teilte das Landesjustizvollzugsamt in Wuppertal mit. Der Gefangene werde in den geschlossenen Vollzug nach Geldern (Niederrhein) verlegt.
Aus einem internen Bericht des Justizvollzugsamtes geht hervor, dass Hiltmann nach eigenen Angaben am 27. Februar mit seinem schwarzen VW Passat-Kombi mit dem Kennzeichen WAF-SX 862 nach Holland gefahren ist. In Den Haag habe er die Kennzeichen von seinem Wagen abgeschraubt und verschwinden lassen. Dann habe er sich in der Niederlanden versteckt gehalten. Ferner verfüge er über keine Waffen und habe während seiner Flucht auch keine neuen Straftaten begangen.
»Ich glaube Hiltmann erst, wenn seine Angaben von der Polizei überprüft worden sind,« sagte der Bielefelder Staatsanwalt Christoph Mackel dieser Zeitung.
Da Hiltmann nach Angaben eines früheren Mithäftlings zwei scharfe Pistolen besitzen soll, werde gegen den 45-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt, sagte Mackel. Ein zweites Strafverfahren wegen Betruges sei aufgrund der illegalen Handygeschäfte eingeleitet worden. Die Flucht selbst sei kein Straftatbestand. Die Entweichung aus dem offenen Vollzug falle in die Zuständigkeit der Strafvollzugsbehörden. Die habe die bisherigen Haftlockerungen aufgehoben. Ferner müsse festgestellt werden, ob der Häftling Helfer bei seiner Flucht gehabt habe.
Hiltmann hatte 1985 gemeinsam mit seinem Komplizen Kurt Knickmeier auf einem Reiterhof in Enger (Kreis Herford) den Besitzer, dessen Freundin und den Pferdepfleger erschossen und war am 3. Juni 1987 wegen Mordes in drei Fällen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mörder sollte bis zum Jahr 2010 im Gefängnis bleiben, war aufgrund von Fehleinschätzungen aber vorzeitig in den offenen Vollzug in die JVA Oelde verlegt worden.

Artikel vom 12.03.2005