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Weihnachtsgeld:
Kürzung gerügt


Düsseldorf (dpa/lnw). Die Kürzung des Weihnachtsgeldes für die 260 000 nordrhein-westfälischen Beamten im Jahr 2003 war nach Ansicht des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. Mit dem Gesetz sei gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen worden. Die Verfahren mehrerer Kläger wurden ausgesetzt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeizuführen. Das Weihnachtsgeld war damals von 84 Prozent eines Monatsgehalts auf 50 Prozent gesenkt worden. Das Land sparte dadurch 380 Millionen Euro. Az.: 26 K 2609/04

Artikel vom 12.03.2005