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Hausmusik erlaubt,
aber mit Ruhezeiten

Genervte Nachbarn können Miete kürzen

Jeder Mensch hat das Recht, Musik zu machen oder zu hören. Das gilt auch in einer Mietwohnung. Doch häufig kommt es zu Streit mit den Nachbarn. Sie fühlen sich belästigt, weil die Musik zu laut, zu lange oder zur falschen Zeit gespielt wird.

Weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung darf das Spielen von Instrumenten untersagt werden. Doch es sind Ruhezeiten einzuhalten. Nachts von 22.00 bis 7.00 Uhr und über Mittag von 13.00 bis 15.00 Uhr haben alle Hausbewohner ein Recht auf Ruhe. Dann darf die Zimmerlautstärke nicht überschritten werden.
Verhandlungsspielraum zwischen Mieter und Vermieter gibt es bei der täglichen Musizierdauer außerhalb dieser Zeiten. Dabei gilt es, zwischen dem Ruhebedürfnis des einen und dem Recht auf Musizieren des anderen abzuwägen. Allerdings gibt es dafür keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen. Deshalb empfiehlt der Deutsche Mieterbund, sich an der aktuellen Rechtsprechung zu orientieren.
Die Auffassungen der Gerichte gehen allerdings erheblich auseinander. Die meisten ziehen die Grenze bei zwei bis drei Stunden Musizieren pro Tag. Das Amtsgericht Frankfurt am Main meint jedoch, dass lediglich 90 Minuten Klavierspiel in einem hellhörigen Miethaus zumutbar sind, inklusive 30 Minuten Fingerübungen (Az.: 33 C 344/97).
Es kommt auch immer auf das Instrument an. Schlagzeuger müssen ihre Übungszeiten zum Beispiel viel strenger begrenzen als Klavierspieler. Im Sommerhalbjahr dürfen sie 45 Minuten täglich spielen, im Winterhalbjahr 90 Minuten. So sieht es das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 13 S 5296/90). Das Landgericht Mainz ist da etwas großzügiger. Es erlaubt Schlagzeugern, zwei Mal wöchentlich auch in den Abendstunden von 18.00 bis 20.00 Uhr und mit ihrer Band zu üben, wenn die Lärmbeeinträchtigung gering ist (Az.: 6 S 57/02). Auch die Umgebung des Musikers spielt eine Rolle. In einem Haus mit vielen Senioren ist das Ruhebedürfnis der Nachbarn größer als bei jungen Leuten.
Sollte es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung im Miethaus kommen, haben genervte Nachbarn sogar das Recht, ihre Miete zu mindern, wenn sie sich gestört fühlen. Erheblicher nächtlicher Lärm durch lautstarke Musik rechtfertigt nämlich nach einem Urteilsspruch des Amtsgerichts Braunschweig eine 50-prozentige Mietminderung (Az.: 113 C 168/89).

Artikel vom 16.04.2005