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Deutliches Signal an
polnische Verbrecher

Harte Strafen gegen Blitzeinbrecher verhängt

Bielefeld/Gütersloh (uko). Die polnischen Blitzeinbrecher sind Donnerstag zu hohen Strafen verurteilt worden. Das Landgericht Bielefeld erhoffte sich damit das klare Signal, »dass sich auch in Polen herumspricht, dass wir mit Härte reagieren«.

Der 22-jährige Rafael Z. soll fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe absitzen, sein Komplize Marcin M. fünf Jahre Jugendeinheitsstrafe. Die 3. Große Strafkammer hielt beide junge Männer des dreifachen Diebstahls mit Waffen für schuldig: Das Duo war im August 2004 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und hatte nur ein Ziel - sich mit gewaltsamen Einbrüchen in Kaufhäuser zu bereichern.
In das Warenhaus Karstadt in Gütersloh waren die Polen in den frühen Morgenstunden des 25. August und des 1. September eingebrochen. Nach Überzeugung von Staatsanwalt Christoph Zielke und der Richter waren die Täter auch verantwortlich für den Einbruch in die Galeria Kaufhof in Bielefeld. Alle Taten waren mit gleicher Handschrift gezeichnet: Stets waren Gullideckel in die Eingangstüren gewuchtet worden; immer waren mit Zimmermannshämmern Schmuckvitrinen zertrümmert worden. Insgesamt fiel dem Duo Schmuck im Wert von 175 000 Euro in die Hände. Auf frischer Tat gefasst wurden Z. und M. in der Nacht zum 22. August 2004, als sie erneut den Kaufhof in Bielefeld heimsuchten.
Kammervorsitzender Reinhard Kollmeyer erteilte mit seiner Urteilsbegründung auch der Argumentation der Verteidiger eine klare Absage, wonach die miserable wirtschaftliche Lage in Polen Motivation zu solchen Beutezügen sein könne. Das Nachbarland sei immerhin Mitgliedsstaat der Europäischen Union, »und da gibt es andere Möglichkeiten, die wirtschaftliche Situation zu verbessern«. Kollmeyer griff zudem ein unfreiwilliges Bonmot eines Rechtsanwalts auf und rief zu unerbittlicher Härte auf: »Verbrecherischen Ich-AG`s gehört das Handwerk gelegt!«
Das Gericht hatte zwar nicht wie von Zielke gefordert, die Polen als Mitglieder einer Bande verurteilt, indes trotzdem das gegen Rafael Z. geforderte Strafmaß verhängt und für M. den Ankläger sogar noch um ein halbes Jahr überboten. An der Wahrheitsliebe der Polen ließ Kollmeyer ebenso kein gutes Haar, denn die Angeklagten hätten sowieso nur zugegeben, was nicht mehr zu leugnen gewesen sei. Von Reue schließlich hätten die Richter gar nichts bemerkt, obschon die Polen solche Lippenbekenntnisse abgelegt hatten. Kollmeyer bissig: »Sie bereuen in erster Linie nur, dass Sie gefasst worden sind.«

Artikel vom 11.03.2005