Bielefeld (WB). Für einen Unfall auf der Sommerrodelbahn eines Freizeitparks im Sauerland erhält ein elfjähriger Bielefelder Schadenersatz. Die Zivilkammer des Arnsberger Landgerichts hatte zu Gunsten des Jungen entschieden. Die Versicherung, auf die nun Ansprüche in sechsstelliger Höhe warten, verzichtet darauf, Einspruch einzulegen.