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Urteil: Lehrjahre zählen nicht als Berufspraxis

Für den Schritt in die Selbständigkeit müssen Gesellen ohne Meisterprüfung weiterhin sechs Jahre Berufserfahrung nachweisen. Das hat kürzlich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Vorangegangene Lehrjahre dürfen nicht angerechnet werden. Im konkreten Fall wollte ein Zweiradmechaniker nach zweijähriger Lehre und vier Jahren als Geselle eine eigene Werkstatt aufmachen. Das Foto zeigt einen anderen Auszubildenden. Foto: dpa

Artikel vom 12.03.2005