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Holocaust-Denkmal unter Schutz


Berlin (Reuters). Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition und der Union eine Verschärfung des Versammlungs- und des Strafrechts auf den Weg gebracht. Damit soll insbesondere der für den 8. Mai geplante Aufmarsch der rechtsextremen NPD in Berlin verhindert werden. Redner von Regierung und CDU/CSU würdigten das gemeinsame Vorgehen zuvor in der Debatte als wichtiges Signal einer wehrhaften Demokratie.
Mit dem Gesetz können Versammlungen oder Aufmärsche verboten werden, wenn sie an Orten stattfinden, die als Gedenkstätten von historisch herausragender und überregionaler Bedeutung an die Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern. Ausdrücklich als ein solcher schützenswerter Ort wird in dem Gesetz das Berliner Holocaust-Mahnmal in der Nähe des Brandenburger Tors bestimmt. Die übrigen Orte können von den Ländern festgelegt werden.
Darüber hinaus können künftig durch eine Strafrechtsänderung Versammlungsteilnehmer bestraft werden, wenn sie die Nazi-Herrschaft verherrlichen oder rechtfertigen und so den öffentlichen Frieden stören. Ein Antrag der Union, die Bannmeile rund um den Reichstag auf das nahe gelegene Brandenburger Tor auszudehnen, fand erwartungsgemäß keine Mehrheit.

Artikel vom 12.03.2005