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Demo-Gesetz verschärft

Koalition und Union einig - Freitag im Bundestag

Berlin (dpa). Neonazi-Aufmärsche an historisch sensiblen Orten können von Regierung und Opposition künftig verhindert werden. Die dazu geplante Verschärfung des Versammlungs- und Strafrechts will die Union mittragen. Volker Beck: Einig über Korrekturen am Gesetz.

Nach einer Expertenanhörung am Montag hatten sich Koalition und Union auf Korrekturen der Gesetzentwürfe verständigt. Die Gesetze sollen bereits am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Die FDP lehnt die Gesetzesänderungen als überflüssig ab.
Nach den jetzt verabredeten Änderungen wird im Versammlungsgesetz nur das Holocaust-Mahnmal in Berlin als Ort genannt, an dem Neonazi-Aufmärsche verboten werden sollen. Entgegen dem bisherigen Entwurf soll jetzt aber eine Öffnungsklausel in das Gesetz eingefügt werden, wonach die Bundesländer per Landesgesetz weitere Orte festlegen können.
Die Verbote sollen für Demonstrationen gelten, die die Würde der Nazi-Opfer zu beeinträchtigen drohen, wie der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, erläuterte. Strittig ist, ob mit dem geänderten Gesetz auch die alljährlichen Umzüge von Neonazis zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß im bayerischen Wunsiedel unterbunden werden können.
Einig ist man sich jetzt auch über eine schärfere Fassung des Volksverhetzungsparagrafen 130. Der neue Passus lautet: »Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in Versammlungen, den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.« Zusätzlich zu diesen Verschärfungen will die Union weiterhin den befriedeten Bezirk um den Bundestag auf das Brandenburger Tor ausweiten. Die Union will es jetzt aber bei der geltenden Gesetzeslage belassen.
Danach sind Versammlungen im befriedeten Bezirk grundsätzlich erlaubt, wenn sie nicht verboten werden. Ursprünglich wollte die Union mit ihrem Gesetzesvorschlag die früher in Bonn geltende Bannmeile auch wieder in Berlin einführen, wonach Versammlungen grundsätzlich verboten sind.

Artikel vom 09.03.2005