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Lastschrift-Gebühr verboten


Karlsruhe (dpa). Weist eine Bank eine Lastschrift für ein überzogenes Konto zurück, darf sie dafür kein Entgelt verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und gab damit gestern einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Dresdner Bank statt. Die Bank belastet bei mangelnder Deckung die Konten mit sechs Euro pro Rückbuchung. Der BGH hatte dies bereits 1997 für rechtswidrig erklärt. Die Dresdner Bank hatte daraufhin eine Gebührenpflicht aus ihrem Preisverzeichnis gestrichen, aber sechs Euro »Schadensersatz« verlangt. Laut Verbraucherzentrale handeln andere Banken ähnlich.Az.: XI ZR 154/04

Artikel vom 09.03.2005