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Ein Junge namens »Luka«

In dritter Instanz: Eltern gewinnen Rechtsstreit mit Herforder Standesamt

Von Karin Koteras-Pietsch
Herford/Bad Salzuflen (WB). Luka oder Luca - so dürfen Eltern nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm künftig ihren Sohn nennen, ohne einen weiteren Vornamen hinzuzufügen, der eindeutig auf das Geschlecht hinweist.

Das Gericht hat damit in dritter Instanz einen fast ein Jahr andauernden Streit zwischen den Eltern des kleinen Luka Kovacevic aus Bad Salzuflen und dem Herforder Standesamt beendet.
Kim, Hauke, Jill, Mika, Kai oder Helge - nicht immer ist auf Anhieb klar, ob der Träger des Namens männlich oder weiblich ist. Das Herforder Standesamt richtet sich hier nach dem Internationalen Handbuch der Vornamen, herausgegeben von der Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. in Wiesbaden. Außerdem gibt es für diese Fälle auch eine Dienstanweisung, die solche Namen zwar zulässt, jedoch verlangt, dass ein zweiter Name hinzugefügt wird, der jeden Zweifel über das Geschlecht ausschließt. Luka als alleinigen Vornamen lehnte das Standesamt in Herford somit ab.
Das wollten Aleksandar und Ljiljana Kovacevic aus Bad Salzuflen so nicht hinnehmen. Ihr heute einjähriger Sohn, der im Mathilden-Hospital zur Welt kam, sollte einfach nur Luka heißen. So zogen die Kovacevics vor Gericht. Vor dem Amtsgericht Bielefeld bekam das Ehepaar zunächst Recht. Das Standesamt aber legte Beschwerde ein, der in zweiter Instanz das Landgericht Bielefeld auch folgte. Und wieder wurde Beschwerde eingereicht, diesmal von den Eltern beim OLG Hamm. Hier unterlag schließlich das Standesamt. Mit weitreichenden Folgen. Kinder die beim Herforder Standesamt angemeldet werden, dürfen von nun an nur einen Vornamen tragen, auch wenn der nicht eindeutig darauf hinweist, ob es sich um einen Jungen oder ein Mädchen handelt.
Das OLG Hamm hatte seine Entscheidung damit begründet, dass laut Statistik der Name Luka (auch in der Schreibweise Luca) in den vergangenen Jahr überwiegend als Vorname für Jungen ausgesucht worden sei: »Damit ist eine eindeutige Geschlechtszuordnung im allgemeinen Bewusstsein der Bevölkerung anzunehmen, so dass ein weiterer Vornamen nicht notwendig ist.«
Entschieden wurde vor dem OLG übrigens nur für diesen einen Fall. Allerdings sei davon auszugehen, dass andere Standesämter sich an dieser Entscheidung orientieren werden, sagte gestern Ulrich Schambert, Pressesprecher beim OLG Hamm. Az.: 15W343/04 OLG Hamm

Artikel vom 09.03.2005