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Schulverweigerer

Harte Linie nicht aufweichen


Nach langem Zögern geht das NRW-Schulministerium jetzt endlich mit aller gebotenen Härte gegen Eltern vor, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken. Schulministerin Ute Schäfer (SPD) hat die betroffenen Schulämter im Lande angewiesen, den Eltern nicht nur Zwangsgelder anzudrohen, sondern diese auch unverzüglich zu kassieren. Der Schritt war längst überfällig, da die Eltern selbst Bußgeldbescheide ignoriert haben.
Rechtlich ist die Sache glasklar: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. April 2003 verletzt die Schulpflicht weder Elternrechte noch die Rechte der Kinder.
Da selbst die Androhung der zwangsweisen Zuführung der Kinder keine Wirkung zeigte, darf die eingeschlagene harte Linie nicht mehr aufgeweicht werden. Dies gilt auch für konsequent geführte Strafverfahren gegen Verantwortliche eines Vereins, der den Schulunterricht zu Hause propagiert und die baptistischen Eltern unterstützt.
Im Fall des Schulboykotts gibt es aber auch einen Lichtblick: Ein Elternpaar aus Lippe schickt seine beiden Kinder bereits wieder zu einer staatlich anerkannten Schule. Dies hat die Bezirksregierung Detmold in zahlreichen Gesprächen erreicht. Darum ist es wichtig, den Gesprächsfaden zu den anderen Schulverweigerern nicht abreißen zu lassen. Zwang tut weh, vor allem den Kindern. Ehrliche Gespräche hingegen tun oft gut. Ernst-Wilhelm Pape

Artikel vom 10.03.2005