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Zur Sache

Einer Strafe soll auch der Sühnegedanke innewohnen, doch ein Strafmaß für eine Tat beinhaltet auch die Abschreckung vor weiteren Vergehen oder Verbrechen. Juristen nennen das Generalprävention, die in diesem Fall nicht zuletzt zum Schutz des Rechtsstaates, seiner Bürger und ihres Eigentums greift: Beispielhaft gilt das für die polnischen Bürger, die inzwischen oft einreisen, um gezielt Straftaten zu begehen. Diese Tatsachen heute noch zu leugnen, zeugt von Naivität und Blauäugigkeit. Raub- und Beutezüge, die in unserem Nachbarland organisiert und in Deutschland durchgeführt werden, sind - leider - an der Tagesordnung. Wer diese Tatsachen kleinredet und die Ausländerkriminalität verharmlost, stellt sich zudem außerhalb von Gesetz und Realität. Uwe Koch

Artikel vom 09.03.2005