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Deutliches Signal gegen
Verbrecherbanden in Polen

Blitzeinbrecher: Staatsanwalt fordert lange Strafen


Bielefeld (uko). Fünfeinhalb Jahre Haft und viereinhalb Jahre Jugendstrafe sollen die beiden Männer aus Polen absitzen, die laut Anklage in Bielefeld und Gütersloh insgesamt vier Blitzeinbrüche verübt haben sollen. Diese Strafen hat Staatsanwalt Christoph Zielke gestern vor dem Landgericht Bielefeld auch als deutliches Signal an Verbrecherbanden in Polen gefordert.
Die Verteidiger Georg Schulze und Michael Bagnucki beantragten für ihre Mandanten Strafmaße von lediglich dreieinhalb und drei Jahren. Überdies seien den Polen nach ihren eigenen Geständnissen auch lediglich drei Einbrüche nachzuweisen.
Zweifellos waren Rafael Z. (22) und Marcin M. (20) im August 2004 nach Deutschland eingereist. Am 25. August und am 1. September hatten die beiden Polen nachts jeweils das Karstadt-Warenhaus in Gütersloh heimgesucht: Gullydeckel waren in die Scheibe der Eingangstür gewuchtet worden, aus der Schmuckabteilung waren Pretiosen im Wert von 89 000 Euro gestohlen worden.
Nach ebendiesem Muster verliefen auch zwei Einbrüche in der Galeria-Kaufhof in Bielefeld am 1. und am 15. September 2004. Nach dem ersten Einbruch war die Hausleitung indes hellhörig geworden und hatte zum Schutz nachts Detektive postiert. Mit Erfolg: Z. und M. waren beim letzten Einbruch auf frischer Tat festgenommen worden.
Ihr Geständnis zunächst vor dem Haftrichter und nun schließlich im Prozess umfasste die Gütersloher Einbrüche und die letzte Tat in Bielefeld. Nach Ansicht des Staatsanwalts notgedrungen, denn die beiden Diebe hätten sowieso nur gestanden, was »nicht zu widerlegen« war. Eine Indizienkette allerdings belege auch die dritte Tat, bei der Schmuck im Wert von 75 000Euro gestohlen wurde. Christoph Zielke betonte gestern, die Polen seien »bandenmäßig organisiert« gewesen und »gezielt« eingereist, sie hätten hier ein Domizil und Hintermänner gehabt. Schon vor dem Ermittlungsrichter hatte Z. zugegeben, dass in Polen »Teams« von Einbrechern rekrutiert würden, um in Deutschland Einbrüche zu begehen. Christoph Zielke bewertete die vier Taten als schweren gewerbsmäßigen Bandendiebstahl.
Überaus merkwürdig mutete letztlich das Plädoyer von Verteidiger Michael Bagnucki an, der die Taten herunterspielte: Immerhin sei »nur Gewalt gegen Sachen, gegen tote Gegenstände« verübt worden. Bagnucki verstieg sich jedoch zu der Erklärung, es sei »von verbrecherischen Ich-AGs auszugehen«. Das Landgericht wird das Urteil am Donnerstag verkünden.

Artikel vom 09.03.2005