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Schulverweigerern drohen zwei Wochen Haft

Neuer Ministeriums-Erlass sieht in hartnäckigen Fällen Zwangsgeld bis zu 100 000 Euro vor


Von Ernst-Wilhelm Pape
Paderborn (WB). Als erstes deutsches Bundesland will Nordrhein-Westfalen Zwangsgelder bis zu 100 000 Euro gegen Eltern verhängen, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken. Wird auch das Zwangsgeld nicht gezahlt, können Eltern bis zu zwei Wochen in Ersatzzwangshaft genommen werden. Diese neuen Vollstreckungsmaßnahmen sieht ein interner Erlass von NRW-Schulministerin Ute Schäfer (SPD/Lage) vor. Das Zwangsgeld kann sowohl von den Bezirksregierungen wie auch von den Schulämtern vor Ort verhängt werden. Es wird in besonders hartnäckigen Fällen gefordert, wenn sich zum Beispiel Eltern weigern, ein bereits erlassenes Bußgeld zu bezahlen.
In ganz Deutschland werden mehr als 500 Kinder aus mindestens 200 Familien zu Hause unterrichtet. In NRW sind es 42 Kinder aus 26 Familien die von ihren Eltern aus religiösen Gründen nicht zur Schule geschickt werden. »Wir werden die Anweisung von Ministerin Schäfer umsetzen und zunächst ein Zwangsgeld pro Kind von 500 Euro festsetzen«, sagte der Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg, Christoph Söbbeler, dieser Zeitung. Die Schulpflicht sei nicht verhandelbar. Das Zwangsgeld könne unmittelbar eingetrieben werden. Lange Widerspruchsfristen seien nicht möglich. Im Regierungsbezirk Arnsberg werden 21 Kinder nicht zur Schule geschickt, unter anderem in Lüdenscheid und Meinerzhagen.
In Ostwestfalen-Lippe müssen sieben aus Kasachstan stammende strenggläubige Baptisten-Familien mit Zwangsgeldern rechnen, die ihre 15 Kinder zu Hause unterrichten. Gegen die Familien wurden vom Kreis Paderborn bereits Bußgelder in Höhe von 500 Euro verhängt - bisher ohne Erfolg. In Krefeld werden nach Angaben der Bezirksregierung Düsseldorf fünf Roma-Kinder nicht zur Schule geschickt. Bei der Bezirksregierung Köln ist ein Fall anhängig.

Artikel vom 05.03.2005