Braunschweig (dpa). Schon der einmalige Konsum von Kokain rechtfertigt den sofortigen Entzug des Führerscheins. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden und den Antrag eines 47-jährigen Autofahrers zurückgewiesen. Wer Kokain einnehme, sei grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Az.: 6 B 66/05