Karlsruhe (dpa). Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat zwei radikale Tierschützer wegen der »Befreiung« von etwa 60 Gänsen, Enten und Puten zu Geldstrafen verurteilt. Die beiden Aktivisten hatten die Tiere aus einem Mastbetrieb »entführt«, weil Tiere nicht im Eigentum von Menschen stehen dürften. Das OLG sah das nun anders: Tiere sind Sachen im Sinne des Strafrechts - wer sie entwendet, macht sich des Diebstahls schuldig. Az.: 2 Ss 177/04