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Baugenehmigung bis zum 17. März

Moss verspricht schnelle Bearbeitung, Lux fordert Schwachstellenanalyse


Von Michael Diekmann
Bielefeld (WB). Früh um 8.15 Uhr klingelte das Telefon in Martina Schilligs Büro. Baudezernent Gregor Moss teilte der Ummelner Unternehmerin persönlich mit, dass die Baugenehmigung für die wichtige Firmenerweiterung bis spätestens zum 17. März vorliegt. »Ich habe um schriftliche Bestätigung gebeten«, geht die Geschäftsfrau auf Nummer sicher. Schließlich musste sie dem Dezernenten auch erst per Fax aus ihren Unterlagen nachweisen, dass der Bauantrag tatsächlich bereits am 22. Dezember im Bauamt eingegangen war.
Die Veröffentlichung im WESTFALEN-BLATT hatte am Freitag früh dafür gesorgt, dass der Bauantrag der Schilligs tatsächlich prompt bearbeitet wird und nicht weiter vor sich hin schlummert. Martina Schillig wundert sich über die Verwaltung im Oberzentrum: »Es ist traurig, dass man erst den Weg in die Öffentlichkeit einschlagen muss, um etwas zu erreichen, was in solch angespannten Zeiten auf dem Arbeitsmarkt doch wohl selbstverständlich sein sollte, wenn jemand neue Stellen schafft - einfach eine Baugenehmigung.«
CDU-Fraktionschef und Landtagsmitglied Rainer Lux wertet die Panne im Bauamt als Anlass, die offensichtlichen Defizite in der Bauverwaltung und Wirtschaftsförderung »unverzüglich und endgültig« aufzuarbeiten. Lux: »Es ist allerhöchste Zeit für eine Schwachstellenanalyse. Der Alltag beweist gerade, dass es solche Schwachstellen immer noch gibt.«
In der kommenden Woche soll sich dem Vernehmen nach auch die Politik mit der Schlamperei in der Bauverwaltung befassen. Oberbürgermeister Eberhard David will sich am Dienstag zum Thema äußern. Die Panne war am Freitag Gesprächsthema an unterschiedlichsten Stellen des Wirtschaftsstandortes Bielefeld. Die Angebote an Unternehmerin Martina Schillig reichten bis zur Empfehlung eines Rechtsbeistands: von einem Firmenchef, der drei Jahre gegen die Stadt prozessiert hatte.
Für Baudezernent Gregor Moss war die Panne allerdings kein Grund zur Fehlersuche im eigenen Haus. Gegenüber dem WESTFALEN-BLATT versicherte Moss, die jetzt zugesicherte Bearbeitung von Dezember bis zum 17. März sei doch normal: »Ist doch innerhalb der Dreimonatsfrist.«

Artikel vom 05.03.2005