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Spiegel zu hoch montiert

Stellprobe: Unfallfahrer konnte den Radfahrer nicht sehen

Bielefeld (WB/mzh). Der Lkw, unter dessen Räder am Dienstag ein Radfahrer geraten war, hatte mehr Außenspiegel als vorgeschrieben. Doch selbst mit Hilfe eines am Ampelmast an der Kreuzung montierten »Trixi«-Spiegels ließ sich das Unglück nicht verhindern. Warum nicht?

Wie berichtet, befuhr am Dienstag gegen 8.20 Uhr ein 38-jähriger Radfahrer die Eckendorfer Straße stadtauswärts. An der Kreuzung mit dem Stadtholz übersah der Fahrer eines Scania-Lkw den Radler, bog nach rechts ins Stadtholz ab und überrollte den 38-Jährigen, der mit schweren Verletzungen im Becken- und Beinbereich ins Städtische Krankenhaus Mitte gebracht wurde und noch immer nicht ansprechbar ist.
Während der Sperrung der Eckendorfer Straße (bis 11 Uhr) machte die Polizei eine »Stellprobe«, weil der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachter prüfen wollte, ob der Lkw-Fahrer den Radler hätte sehen können. Im Mittelpunkt des Interesses stand der »Trixi«-Spiegel, ein nach außen gewölbter (konvexer) Spiegel, der den toten Winkel »ausleuchten« soll. Fazit der Beamten: »Der Fahrer hätte sich auf dem Sitz völlig verbiegen, die Nase an die Windschutzscheibe drücken und steil nach oben blicken müssen, um den Spiegel überhaupt zu sehen«, sagt Reinhard Kleimann, Leiter des ermittelnden Verkehrskommissariats Ost.
Bei der Polizei vermutet man, dass bei der Anbringung des Spiegels (nach einem tödlichen Unfall am 16. September 2003) ein »sehr großer« Lkw, vermutlich ein 40-Tonner, zum Maßstab genommen wurde. »In diesen Riesenfahrzeugen sitzen die Fahrer natürlich viel höher und haben den ÝTrixiÜ-Spiegel voll im Blickfeld«, sagt Hauptkommissar Gustav Walkenhorst vom Verkehrsdezernat der Ordnungshüter.
Welcher Lkw-Typ damals eingesetzt wurde, kann Dr. Stefan Klotz nicht mehr sagen. Der Leiter der Abteilung Verkehrsplanung bei der Stadt Bielefeld weiß noch: »Wir haben bei der Spiegelmontage einen städtischen Laster vom Bauhof eingesetzt.« Natürlich werde der aktuelle Unfall bei der Sitzung der Verkehrskommission, zu der Stadt und Polizei am 8. März zusammenkommen, »intensiv diskutiert«.
»Wir haben größte Sorgfalt walten lassen und alle Markierungen passten«, erinnert sich Hauptkommissar Walkenhorst an die Installation des »Trixi«-Spiegels im Jahr 2003. Polizeilicherseits könne man der Stadt kein Versäumnis vorwerfen.
Aber: Obwohl der Abbiegende seiner Sorgfaltspflicht genügen müsse, raten die Beamten den Radfahrern, den Schwächeren im Straßenverkehr, im Zweifelsfall lieber einmal auf ihr Vorfahrtsrecht zu verzichten.

Artikel vom 03.03.2005