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Trio verkauft
Beute im Internet

Elf Monate Haft auf Bewährung

Bielefeld (hz). Die Zusammenarbeit zwischen einem Fahrer der Spedition UPS, einem Bielefelder Kfz-Sachverständigen und einem hiesigen Offset-Drucker lief prächtig und war vor allem profitabel: Der Fahrer stahl bei Ausliefertouren quer durch OWL Computerzubehör und Mobiltelefone aus seiner Ladung, und die Beute wurde von den Bielefeldern beim Internetauktionshaus »eBay« versteigert.

Stattliche 44 000 Euro erzielte das kriminelle Trio, das von der Freundin des Kfz-Sachverständigen unterstützt worden war, in der Zeit von Januar 2001 bis Juli 2002 mit entwendeter UPS-Ware.
Gestern gab es vom Schöffengericht die juristische Quittung für den Sachverständigen (36) und den 35-jährigen Drucker: Beide wurden wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in 16 Fällen zu je elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem müssen die zwei, auf die wegen der Taten noch umfangreiche zivilrechtliche Forderungen der Bestohlenen zukommen, jeweils 3000 Euro Geldbuße zahlen.
Der UPS-Fahrer hatte bereits in einem anderen Prozess eine Strafe bekommen: 18 Monate auf Bewährung wegen Diebstahls lautete das Urteil für den 37-Jährigen aus Leopoldshöhe. Er soll es auch gewesen sein, der die Idee zum kriminellen Geschäft hatte.
Gewissermaßen als Mittelsmann fungierte dabei der Offset-Drucker. Der 35-Jährige traf sich in Bad Salzuflen zum Beuteempfang mit dem Mann von der Spedition. War der Hehler verhindert, bediente sich der UPS-Fahrer einfach seines Arbeitsgebers - die zuvor aus Lieferungen gestohlene Ware wurde mit neuen UPS-Paketen nach Bielefeld verschickt.
Dort sortierte der Drucker die Beute aus und gab gewinnbringende Objekte wie Computerzubehör und Mobiltelefone an den Dritten im Bunde, den Kfz-Sachverständigen, weiter. Dessen damalige Freundin wiederum, die sich demnächst vor Gericht verantworten muss, war schließlich für den Verkauf im Internet zuständig.
Die Sache mit dem Internet-Auktionshaus »eBay« werde deutschen Gerichten noch eine Prozesslawine bescheren, stellte Richter Hermann Schulze-Niehoff in seiner Urteilsbegründung fest. Denn dank des anonymen Computernetzes könnten Hehler »einfach und ohne großes Risiko die Beute über das Internet absetzen«.

Artikel vom 02.03.2005