Minden (WB). Das DRK darf Autos zum Transport von Blutpräparaten nicht mit Martinshorn und Blaulicht ausstatten. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. Das Gericht befand, die Zahl der Fahrzeuge mit Sondersignalen solle generell möglichst klein gehalten werden, damit andere Verkehrsteilnehmer sie weiter beachteten. In Notfällen würden die Blutkonserven ohnehin vom Rettungsdienst mit Blaulicht und Martinshorn transportiert.Az.: 3 K 5185/03