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Patienten können
Willen äußern


Düsseldorf (dpa). Durch Krankheiten kommen Menschen in die Situation, nicht mehr über ihre medizinische Versorgung entscheiden zu können. Daher hat die Verbraucherzentrale NRW in einem 95-seitigen Ratgeber Tipps zur Patientenverfügung zusammengefasst. Nach Auskunft der Zentrale kann der Patient darin seine Behandlungswünsche festhalten. Infos bieten die Verbraucherschützer auch im Internet.www.vz-nrw.de

Artikel vom 02.03.2005