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Mörder weiter
auf der Flucht

Er sollte mindestens bis 2010 sitzen

Von Christian Althoff
Bielefeld (WB). Der dreifache Mörder Manfred H. (45) ist weiter auf der Flucht. »Wir fahnden inzwischen mit einem europäischen Haftbefehl nach ihm«, sagte gestern Staatsanwalt Christoph Mackel aus Bielefeld. Der Häftling war am Sonntag nach einem Freigang nicht mehr in die JVA Bielefeld-Senne zurückgekehrt (wir berichteten).
Häftling Manfred H. (45) ist auf der Flucht. Seine Wohnung in Oelde, die er von seinem Gehalt als Schlosser bezahlte, wird von der Polizei überwacht.

Manfred H. war 1985 zusammen mit seinem Komplizen Kurt K. nachts in Enger (Kreis Herford) in den Reiterhof des Millionärs Hans-Günther E. (42) eingestiegen. Die Einbrecher erschossen den Hausherrn, seine Freundin Annette Sch. (22) und den Pferdepfleger Volker V. (27) und flohen mit 5000 Mark. 1987 waren die beiden wegen gemeinschaftlichen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Manfred H., der seine Strafe damals zunächst in der Haftanstalt Geldern absaß, hatte im Jahr 2000 beim Landgericht Kleve beantragt, nach Verbüßung von 15 Jahren im Juli 2001 freigelassen zu werden. Das Gericht sah jedoch angesichts der drei Opfer und des Tatablaufs eine besonders schwere Schuld des Mannes und verfügte, dass Manfred H. mindestens 24 Jahre in Haft bleiben solle. Damit hätte er frühestens am 30. Juli 2010 entlassen werden können.
Weil er »hinreichend gefestigt« gewesen sein soll, wurde Manfred H. im Jahr 2000 in die offene Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne verlegt, wo er in der Außenstelle Oelde untergebracht war. Tagsüber arbeitete er außerhalb in einer Schlosserei, abends kehrte er ins Gefängnis zurück. Er heiratete eine Kirgisin aus Oelde mit der er ein Kind hat, soll aber inzwischen in Scheidung leben.
Seit Sonntag ist H. nun auf der Flucht. »Er befürchtete offenbar, wieder in den geschlossenen Vollzug verlegt zu werden«, sagte gestern JVA-Leiter Rolf-Joachim Roth. Denn Manfred H. soll in illegale Handygeschäfte verstrickt gewesen sein: Er soll in seiner Oelder Wohnung einem Mithäftling einen Computer mit Internetanschluss zur Verfügung gestellt haben, um verbotene Geschäfte mit Handys zu betreiben. Dem Mithäftling war deshalb bereits der offene Vollzug gestrichen worden, Manfred H. drohte ebenfalls kurzfristig die Verlegung in die geschlossene Haftanstalt.
Zur Gefährlichkeit des geflohenen Mörders gibt es unterschiedliche Bewertungen. Gefängnisleiter Rolf-Joachim Roth erklärte, der Häftling habe in den vergangenen Jahren nie eine Gewalttendenz gegen sich oder andere erkennen lassen. Staatsanwalt Christoph Mackel verwies hingegen auf das Verbrechen, das 1987 zur Verurteilung geführt hatte: »Das Geschehen auf dem Reiterhof in Enger war an Brutalität kaum zu übertreffen.«

Artikel vom 02.03.2005