03.03.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

»Freiwillige Feuerwehr
wollte Rache nehmen«

Angeklagter Tierquäler war völlig uneinsichtig

Bielefeld (hz). Bielefelds Feuerwehrleute sollen Hundediebe sein. Das hat zumindest ein 52-Jähriger vor dem Amtsgericht behauptet. Der völlig uneinsichtige Mann aus Senne stand wegen Tierquälerei vor der Justiz.

Am 15. August vergangenen Jahres war Michael D. (Name geändert) beim Besuch des Feuerwehrfestes in Senne gleich mehrfach unangenehm mit seinen beiden jungen Dackelhunden aufgefallen. Erst hatte der Mann die Vierbeiner mit ins Festzelt an der Krackser Straße genommen, wo sie sich selbst überlassen zwischen den Besuchern herumirrten. Dann, so berichteten Zeugen, die damals umgehend die Polizei alarmiert hatten, soll Michael D. die jungen Dackel aus dem Zelt geführt haben, um sie an einen Getränkewagen zu hängen. Dort hatten die Tiere nur noch Bodenkontakt mit den Hinterpfoten und hingen hilflos röchelnd an ihren Leinen in der Luft. Den Ordnungshütern sagte der damals deutlich alkoholisierte Versicherungsvertreter, seine Tiere seien gute Hunde und »können ohne Probleme mindestens 60 Sekunden in der Luft hängen«.
Jetzt vor dem Amtsgericht wollte Michael D. davon nichts mehr wissen. »So etwas würde ich niemals machen«, wies der 52-Jährige den Vorwurf der Tierquälerei weit von sich. Dass er sich überhaupt vor der Justiz verantworten müsse, sei ein »Racheakt der Feuerwehr« für einen verhinderten Tierdiebstahl. Beim Feuerwehrfest, so die schier unglaubliche Geschichte des Angeklagten, hätten zwei Blauröcke versucht, seine Dackel zu entwenden. Zwei Nachbarsjungen hätten ihm die Tiere zwar wiedergebracht, seien jedoch von den wütenden Brandbekämpfern geschlagen worden.
Oberamtsanwalt Guido Hartmann unterbrach schließlich die Erzählung des Angeklagten. Wenn er weiter an der Verschwörungstheorie von der Feuerwehr festhalte und nicht zu seiner Tat stehe, werde er dafür sorgen, dass Michael D. die Tierhaltung untersagt werde, so Hartmann. Da gaben der 52-Jährige und sein Verteidiger nach und zogen ihren Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zurück. Dieser wurde letztlich von 1200 auf 390 Euro gesenkt. Grund: Michael D. ist mittlerweile arbeitslos und hat zur Zeit kein eigenes Einkommen.

Artikel vom 03.03.2005