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Unfallfahrer
muss zahlen


Bielefeld (hz). Gegen die Geldauflage von 750 Euro ist Freitag vor dem Amtsgericht das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Bielefelder Georg W. (20/Name geändert) eingestellt worden. Der junge Mann musste sich wegen eines tödlichen Unfalls vom 29. März 2002 im niedersächsischen Loccum verantworten. Verhandelt wurde der Fall nur deshalb in Bielefeld, weil für den Heranwachsenden Georg W. nach dem Gesetz das Wohnortprinzip galt.
Ende März 2002 soll Georg M. mit einem Mercedes einen überholenden Autofahrer abgedrängt haben, weil er selbst einem Radler ausweichen musste. Der abgedrängte Pkw prallte vor einen Baum, der Beifahrer (17) starb. Der Prozesseinstellung war ein zähes Ringen zwischen Verteidiger Detlev Binder und Oberamtsanwalt Manfred Sperling um die Höhe der Geldauflage vorausgegangen. Binder hatte mit der Begründung, auf seinen jungen Mandanten kämen noch tausende Euro Prozesskosten zu, zuerst nur 500 Euro angeboten.

Artikel vom 26.02.2005