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Finanzamt prüft Minister-Fahrten


Berlin (dpa). Minister und Staatssekretäre der Bundesregierung sowie ehemalige Bundespräsidenten müssen möglicherweise für die private Nutzung ihrer Dienstwagen Steuern nachzahlen. Das Finanzamt Bonn hatte moniert, in den Fahrtenbüchern des Jahres 1999 seien private Fahrten nicht erkennbar. Die Steuerbehörde forderte, die Eintragungen bis zum 14. März zu ergänzen.
Hintergrund ist nach Angaben des Bundespresseamts, dass die Kraftfahrzeugrichtlinie des Bundes mit Vorschriften des Steuerrechts kollidiert. Regierungsmitglieder müssen für private Fahrten nicht das Fahrziel, sondern nur die gefahrenen Kilometer angeben.
Private Fahrten mit einem Dienstwagen müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden. Laut »Focus« setzte das Bundesamt für Finanzen bei einem betroffenen Minister für 1999 pauschal einen geldwerten Vorteil von knapp 50 000 Mark an. Bei einer nachträglichen Versteuerung würden dafür etwa 13 000 Euro fällig.
Von der Steuernachforderung sind auch die früheren Bundespräsidenten Roman Herzog und Johannes Rau betroffen. Anders als in anderen Ländern sind in Deutschland selbst für die höchsten Vertreter des Staates die Vorschriften detailliert geregelt. Lässt sich beispielsweise der Bundespräsident einen Imbiss in sein Dienstzimmer bringen, so muss er diesen abrechnen.

Artikel vom 28.02.2005