Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bielefeld Betr.: Bodenrichtwertkarte für das Jahr 2005 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bielefeld hat am 15. 2. 2005 die Richtwerte für Bauland im Gebiet der Stadt Bielefeld gemäߧ 196 (3) Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27. 8. 1997 (BGBl. I S. 2141) und § 11 (4) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAVO-NW) vom 23. 3. 2004 (GV. NW. S. 231), für das Jahr 2005 beschlossen. Die Richtwertkarte liegt in der Zeit vom 28. 2. 2005 bis 28. 3. 2005 montags bis freitags während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Stadt Bielefeld, Niederwall 23 (Neues Rathaus), Zimmer G 318 öffentlich aus. Auch nach der Offenlegungsfrist kann gem.§ 196 (3) BauGB jedermann kostenlose Auskünfte über Bodenrichtwerte verlangen. Bielefeld, den 25. 2. 2004 Stückmann, Vorsitzender