Berlin (dpa). An deutschen Gerichten kann das Internet-Zeitalter beginnen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag ein Gesetz, das in der Justiz eine elektronische Aktenbearbeitung ermöglichen soll. Es schafft die Grundlage dafür, dass Anwälte und Bürger Anträge und Schriftsätze über das Internet den Gerichten online senden können. Anwälte können von der Kanzlei aus Akteneinsicht nehmen.