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Der Papst
darf vorerst
nicht reden

Papst Joahnnes Paul II. geht es besser.

Vatikan: Operation gut verlaufen

Rom (AP). Papst Johannes Paul II. kann nach einem Luftröhrenschnitt wieder selbstständig atmen. Auf Anraten der Ärzte darf das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche vorerst aber nicht sprechen. In aller Welt sind die Christen dazu aufgerufen, für seine Genesung zu beten.

Der 84-Jährige habe den Eingriff vom Donnerstagabend gut überstanden und habe weder Fieber noch eine Lungenentzündung, hieß es aus dem Vatikan. Der Papst habe eine ruhige Nacht in der Gemelli-Klinik verbracht und mit Appetit gefrühstückt, sagte Papst-Sprecher Joaquin Navarro-Valls. Johannes Paul II. habe sichtlich erleichtert gewirkt.
Bei dem rund 30-minütigen Eingriff am Donnerstagabend sei darum gegangen, dem Patienten das Atmen zu erleichtern. Dies sei förderlich für die Kehlkopffunktionen.
Unklar ist, ob Johannes Paul II. sich bereits am Sonntag wieder den Gläubigen zum Mittagsgebet zeigen könne. Dies werde erst an diesem Samstag entschieden.
Es ist das achte Mal, dass Johannes Paul II. während seines Pontifikats stationär in der Klinik behandelt wird.
Katholiken in aller Welt beteten für die Genesung des Papstes. »Gemeinsam mit den Gläubigen auf der ganzen Welt sind wir voll Vertrauen, dass Gott, unser Vater, ihn begleitet und seine schützende Gegenwart ihn trägt«, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann. »Wir laden alle Gläubigen zum fürbittenden Gebet für den Papst ein, dass sie ihm vor allem durch die Kraft ihrer Gebete Beistand leisten und Gottes reichen Schutz und Segen für ihn erbitten«, schloss sich der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker an.
Einen immer wieder ins Gespräch gebrachten Rücktritt des Papstes lehnte Hans-Joachim Meyer, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), ab: »In einer solchen Situation eine solche Diskussion zu führen ist nicht nur sinnlos, sondern auch taktlos«, sagte der Vorsitzende der Laienorganisation. Solange der Heilige Vater seinen klaren Willen habe und dies zum Ausdruck bringen könne, sei es auch möglich, dass er weiter im Amt bleibe. S.4: : Hintergrund

Artikel vom 26.02.2005