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Kontoabfrage: Koalition einig

Bankkunde wird bei Zugriff künftig informiert


Berlin (dpa). Der Zugriff von Behörden auf Kontodaten wird voraussichtlich von April an erleichtert. Einen »gläsernen Bankkunden« wird es aber nach Angaben aus SPD und Grünen nicht geben. Die Regierungsfraktionen hätten sich auf letzte Details des Verfahrens geeinigt, mit dem Steuersünder besser aufgespürt werden sollen, sagte die Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Christine Scheel (Grüne). Über eine Kontoabfrage werde der Steuerpflichtige unterrichtet.
Es werde »eine, maximal zwei Behörden« geben, die Ansprechpartner seien. »Es kann kein Sozialamt und keine Wohngeldstelle beim Bundesamt für Finanzen in die Datei hinein«, erläuterte Scheel. Der Zugriff müsse begründet werden. Dies sei bisher in der Öffentlichkeit falsch dargestellt worden.
Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg-Otto Spiller, ergänzte, die Finanzämter könnten auf Ersuchen von bestimmten Sozialbehörden auf Kontodaten zugreifen. So könne in Zweifelsfällen der Anspruch auf Sozialleistungen geklärt werden.
Scheel sagte, grundsätzlich könne ein Finanzbeamter künftig bei »Ungereimtheiten« darauf hinweisen, dass eine Kontenabfrage möglich sei. Kläre der Steuerpflichtige dann nicht auf, könne der Beamte Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Datum der Kontoeröffnung abfragen. Stelle sich heraus, dass Konten und Depots in der Steuererklärung nicht angegeben wurden, werde um weitere Aufklärung gebeten. Erhärtet sich der Betrugsverdacht, könne das Finanzamt von Banken die Offenlegung der Guthaben und Geldbewegungen verlangen.

Artikel vom 26.02.2005