Der frühere Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls bleibt in Untersuchungshaft. Das Münchner Oberlandesgericht wies am Freitag eine Haftbeschwerde in letzter Instanz zurück. Pfahls-Anwalt Volker Hoffmann erklärte, er prüfe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung. Ein Gerichtssprecher sagte, Pfahls sei der Steuerhinterziehung von umgerechnet 75 000 Euro dringend verdächtig. Dieser Teilbereich genüge, um die Haftfortdauer aufrechtzuerhalten.