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Cremetopf erhält EU-weites Symbol


Taunusstein (WB/nie). Wie lange man geöffnete Kosmetika verwenden kann, blieb bisher jedem Konsumenten selbst überlassen. Ab März sorgt eine EU-Richtlinie weltweit für mehr Sicherheit. Kosmetikhersteller müssen ihre Produkte, die ungeöffnet länger als 30 Monate haltbar sind, mit der Haltbarkeitsdauer nach Anbruch vermerken. Die europäische Kennzeichnung wird mit dem Symbol eines geöffneten Cremetopfes dargestellt, neben dem die Monatsangabe steht, zum Beispiel M8.

Artikel vom 25.02.2005