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Wer darf
rauf und wer
muss runter

Aufstieg und Abstieg


Bielefeld (WB/fbr). Zwar muss die komplette Rückrunde, die eigentlich an diesem Wochenende beginnen sollte, noch ausgespielt werden, doch schon jetzt beschäftigen sich die betroffenen Klubs mit den Auf- und Abstiegsregelungen des Fußball-Kreises Bielefeld. Um alle Missverständnisse aufzuräumen, gab der heimische Fußball-Kreis noch einmal eine Übersicht über alle Fragen nach rauf und runter heraus.
Die Auf- und Abstiegsregelung im Kreisliga-Oberhaus ist in erster Linie abhängig von den Absteigern aus der Bezirksliga. Nach der aktuellen Tabelle steht mit dem VfL Ummeln derzeit nur ein Bielefelder Vertreter auf einem Abstiegsplatz. Dies würde bedeuten, dass wie in jedem anderen Fall Meister und Vize der Kreisliga A in die Bezirksliga aufsteigen. Die beiden letztplatzierten Klubs, Plätze 16 und 15, steigen ab in die B-Liga. Aus dieser Klasse gäbe drei Aufsteiger, wobei die beiden zweitplatzierten Teams der beiden B-Staffeln in einem Entscheidungsspiel den dritten neuen A-Ligisten ermitteln würden.
Bei zwei Absteigern aus der Bezirksliga gäbe es dagegen drei Absteiger aus dem Kreisliga-Oberhaus, wobei der 14. der A-Liga die Chance hat, sich in den Entscheidungsspielen gegen die beiden Vizemeister der B-Ligen erneut die Zugehörigkeit zu sichern.
Bei drei Bielefelder Absteigern aus der Bezirksliga sind keine zusätzlichen Partien vonnöten. Aus der A-Liga steigen drei Klubs ab und nur die Meister der B-Ligen rücken rauf. Der Idealfall aus Bielefelder Sicht wäre kein Absteiger aus der Bezirksliga. Auch dann ist alles klar ohne Zusatzspiele geregelt. Es gäbe zwei Absteiger zur B-Liga und vier Aufsteiger (Meister und Vizemeister der beiden B-Ligastaffeln) zum Kreisliga-Oberhaus.

Artikel vom 25.02.2005