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Gericht versüßt
Kündigung


Delbrück (WB/sis). Weil er einem Kollegen drei Pfefferminz-Bonbons gestohlen hatte, war einem 38-jähriger Delbrücker nach 19-jähriger Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden (wir berichteten). Der Tischler klagte vor dem Paderborner Arbeitsgericht, um zumindest eine Abfindung und eine fristgerechte Kündigung von der Möbelfabrik zu bekommen. Die Parteien einigten sich gestern schließlich darauf, dass der ehemalige Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe von knapp 20 000 Euro zahlt. Der Vergleich sieht auch vor, dass der Bonbondieb auf etwaigen Resturlaub verzichtet. Die fristlose Kündigung wird zu einer betriebsbedingten. Jetzt kann sich der Tischler mit einem wohlwollenden Zeugnis um einen neuen Arbeitsplatz bewerben.

Artikel vom 24.02.2005