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Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. 2. 2005 die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/S 2 a »Ortsmitte« - Teilplan 3 - für das Gebiet Buschkampstraße, Hermann-Windel-Straße, Krackser Straße (Stadtbezirk Senne) als Entwurf gemäß §§ 2 (1), 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.

In der vorstehenden Planskizze ist der Geltungsbereich der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes mit einer durchgehenden Linie kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen gehen aus dem Bebauungsplan mit Text und Begründung hervor.
Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes mit Text und Begründung liegt gemäß §§ 13, 3 (2) BauGB vom
11. März bis einschließlich 11. April 2005
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Nachrichtlich liegen die Pläne auch im Bezirksamt Senne, Windelsbleicher Straße 242, 33659 Bielefeld, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.30 bis 18.00 Uhr) aus.
Ort und Dauer der Auslegung des Entwurfes werden hiermit öffentlich gemäß §§ 2 (1), 13 (2) und 3 (2) BauGB bekannt gemacht. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf der Bebauungsplan-Änderung im Bauamt und im Bezirksamt Senne schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.
Bielefeld, den 23. 2. 2005
gez. Unterschrift
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 26.02.2005