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STADT BIELEFELD
Der Oberbürgermeister
- Amt für Schule und städt. Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen -
Amtliche Bekanntmachung
Anmeldungen an den städt.
Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen
für das Schuljahr 2005/2006
Die Anmeldungen für die städt. Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen für das Schuljahr 2005/2006 werden direkt in den Schulbüros der gewünschten weiterführenden Schule in der Zeit von
Mittwoch, 2. 3. 2005, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstag, 3. 3. 2005, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag, 4. 3. 2005, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
entgegengenommen.
Bei den Anmeldungen sollen vorgelegt werden:
In den 5. Klassen der Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen:
-
der von der Grundschule ausgehändigte Anmeldeschein für die Sekundarstufe I
-
das letzte Halbjahreszeugnis (Original) einschließlich der begründeten Übergangsempfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung am besten geeignet erscheint
-
Geburtsurkunde des Kindes.
In den Oberstufen der Gymnasien und Gesamtschulen:
-
das letzte Halbjahreszeugnis
Erläuternde Hinweise:
In die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe können folgende Schüler/innen aufgenommen werden:
1.
Schüler/innen der 10. Klasse, die die allgemeinen Versetzungsbestimmungen ihrer Schulform erfüllen und die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben
2.
Schüler/innen des Gymnasiums mit einem Versetzungszeugnis in die Klasse 11
3.
Schüler/innen der Gesamtschule mit Fachoberschulreife und Qualifikationsvermerk (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
4.
Schüler/innen einer anderen Schulform mit Fachoberschulreife und Qualifikationsvermerk (s. Ziffer 2)
(z. B. Hauptschüler/innen und Realschüler/innen, Schüler/innen beruflicher Schulen)
5.
Ausgesiedelte Schüler/innen, die in ihrem Herkunftsland einen vergleichbaren Bildungsgang durchlaufen haben und den Nachweis über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse führen
6.
Schüler/innen, die in einer ausländischen Schule die Klasse 10 einer weiterführenden Schule abgeschlossen, eine dem Qualifikationsvermerk vergleichbare Berechtigung erworben haben und den Nachweis über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse führen
7.
Nichtschüler/innen, die die Fremdenprüfung zur Erlangung der Fachoberschulreife bestanden und den Qualifikationsvermerk erhalten haben
8.
In der Regel Schüler/innen, die zum Beginn des Schuljahres, in dem der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Bei Schüler/innen zu Ziff. 2 und 3 bedarf es keiner besonderen Anmeldung, sofern sie an der bisher besuchten Schule verbleiben.
Eine Aufnahme der Bewerber/innen gem. den o. a. Ziff. 3 und 4 kann erst dann bestätigt werden, wenn im Frühsommer dieses Jahres das Abschlusszeugnis mit dem Qualifikationsvermerk vorgelegt wird.
Die Merkblätter bezüglich der Übergangsmöglichkeiten für Grundschüler/innen wurden allen Erziehungsberechtigten der Schüler/innen der 4. Klassen bereits über die Grundschulen zugestellt.
Merkblätter, die Auskunft über die Übergangsmöglichkeiten in die gymnasiale Oberstufe geben, sind in den weiterführenden Schulen erhältlich.
Die genannten Anmeldetermine sind grundsätzlich einzuhalten.
Sollte Ihr Kind an einer städt. Gesamtschule aufgrund des begrenzten Platzangebotes an dieser Schulform nicht aufgenommen werden können, werden Sie von der betreffenden Gesamtschule innerhalb einer Woche benachrichtigt. Sie erhalten in diesem Fall die Möglichkeit bis zum 16. 3. 2005 Ihr Kind in einer Schule einer anderen Schulform zu deren Bürozeiten anzumelden. Die Grundschule wird Ihnen dafür einen neuen Anmeldeschein aushändigen.
Die Aufnahmeentscheidungen werden unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen getroffen.
Übernahme von Schülerfahrkosten durch die Stadt Bielefeld:
Es werden nur Fahrkosten in Höhe der notwendigen Kosten zwischen der Wohnung (Hauptwohnsitz laut Meldeanschrift) der Schülerin/des Schülers und der nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform übernommen, wenn nach Schulstufen bestimmte Entfernungswerte überschritten werden. Über Einzelheiten und Ausnahmeregelungen informiert ein Merkblatt, das in den Schulen und im Amt für Schule und städt. Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen erhältlich ist.
Bielefeld, den 26. 2. 2005
Der Oberbürgermeister

Artikel vom 26.02.2005