25.02.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Leitartikel
Sexualverbrecher

Für immer
hinter Schloss
und Riegel


Von Wolfgang Schäffer
»Für immer wegschließen.« Kein geringer als Bundeskanzler Gerhard Schröder war es, der diese Marschroute bei Sexualtätern im Wiederholungsfall ausgegeben hat. Mehr als zwei Jahre ist das inzwischen her. Geändert hat sich nichts. Weder in der Gesetzgebung, noch daran, dass perverse Verbrecher rückfällig wurden, unschuldige Kinder missbrauchten und töteten.
Wie jetzt den neunjährigen Peter. Der 28-jährige Martin Prinz hat den Mord gestanden. Aber nicht nur das. In seinen Vernehmungen wurde zudem deutlich, dass er das Verbrechen bis ins Detail seit Wochen geplant hatte. Und das alles unter den Augen der Behörden, die um die Gefährlichkeit des Kindesmörders wussten. Nach einem ersten Missbrauchsfall im Alter von 16 Jahren, verging sich Prinz 1994 an einem Elfjährigen, quälte ihn mit mehr als 70 Messerstichen ehe er das Kind schließlich mit drei gezielten Messerstößen ermordete.
Kaum aus der Haft entlassen (zehn Jahre Jugendstrafe), verstieß er gegen alle Auflagen. Er näherte sich trotz des Verbotes Kindern und verweigerte - wie schon im Gefängnis - Therapiestunden. Der Justiz aber blieben die Hände gebunden, da Prinz seine Strafe verbüßt hatte.
Hier läuft etwas grundsätzlich falsch. Alle Erfahrungen mit Sexverbrechern unterstreichen, dass die Wiederholungsgefahr übermäßig groß ist. Deshalb müssen die Gesetze für Vergehen dieser Art schnellstens schärfer gefasst werden.
Das Lamentieren darüber, dass Prinz nach Jugendstrafrecht verurteilt und deshalb nicht 15, sondern nur zehn Jahre einsitzen musste, geht an der eigentlichen Problematik vorbei. Denn dieser Verbrecher hätte auch fünf Jahre später gemordet. Nicht Peter, sondern ein anderes Kind.
Verbrecher wie der 28-Jährige Prinz, die Therapien strikt ablehnen, haben in der Freiheit nichts verloren. Diese Täter bereuen nicht einmal. Sie sind »tickende Zeitbomben«, die sich schon während der Planung an der Vorfreude auf die Tat ergötzen.
»Für immer wegsperren.« Die Worte, die der Kanzler populistisch formulierte, als just wieder einmal ein Kind von einem Wiederholungstäter bestialisch missbraucht und getötet worden war, sind bis heute ohne Inhalt geblieben. Nichts, aber auch gar nichts hat sich seither geändert. Weiterhin muss die Justiz aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eher nachsichtig mit Verbrechern umgehen, die sich an unschuldigen Kindern vergreifen, sie quälen und töten.
Nachsicht aber ist hier fehl am Platz.
Noch einmal: Wer sich nicht therapieren lassen will, der gehört weggeschlossen - für immer. Und muss sowohl für die Zeit während der Haft als auch danach gelten. Nur mit dauerhafter psychologischer Betreuung und Kontrolle besteht zumindest die Möglichkeit, Rückfälle zu vermeiden.
Und jeder Rückfall bedeutet letztendlich ein weiteres ermordetes Kind.

Artikel vom 25.02.2005