Neuzelle/Leipzig (dpa). In Deutschland gebrautes Bier darf auch dann als »Bier« angeboten werden, wenn es nicht nach dem Reinheitsgebot von 1516 hergestellt wurde. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter gaben damit im Gegensatz zur Vorinstanz der Klage der Klosterbrauerei Neuzelle in Brandenburg statt, die ihr Bier »Schwarzer Abt« mit Zucker versetzt. Das Land Brandenburg muss nun der Brauerei eine Genehmigung für den Titel »Bier« erteilen. AZ: BVerwG 3 C 5.04